AGB

Allgemeine Geschäfts- und Verkaufsbedingungen
ISEPRO GmbH, Mozartstraße 13, 71093 Weil im Schönbuch

    1. Die Auktion oder der Verkauf wird in Namen und für Rechnung des Auftraggebers durchgeführt. Mit der Teilnahme an dieser Auktion bzw. Verkauf erkennt der Bieter und der Käufer die nachstehenden allgemeinen Versteigerungs-und Verkaufsbedingungen an. Sie sind Bestandteil eines jeden Kaufvertrages.
    2. Der Verkauf der Objekte erfolgt ab Standort in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Versteigerung bzw. Verkauf befinden. Der Käufer erkennt an, dass jegliche Reklamation ausgeschlossen ist und keinerlei Gewähr für Güte, Beschaffenheit, Vollständigkeit, offene oder versteckte Mängel, sonstige Schäden oder besondere Eigenschaften übernommen wird. Technische Daten, Maß- und Gewichtsangaben, Baujahre und sonstige Warenbeschreibungen sind unverbindlich, soweit rechtlich zulässig. Die Auflistungen der Objekte sind sorgfältig und nach bestem Gewissen erstellt.
    3. Der Bieter bzw. Käufer verpflichtet sich, die Objekte vor Erwerb zu besichtigen. Katalogangaben sind stets freibleibend und ohne Garantie. Die Haftung des Auktionators, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist ausgeschlossen.
    4. In der Regel werden die Objekte nach fortlaufenden Nummern versteigert. In Einzelfällen behalten wir uns vor, die Reihenfolge zu ändern, Positionen zusammenzufassen oder auszuklammern. Jedes Gebot kann ohne Angaben von Gründen zurückgewiesen oder der Zuschlag verweigert oder unter Vorbehalt erfolgen. Im Zweifel kann ein Zuschlag aufgehoben und neu ausgerufen werden.
    5. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf. Der Zuschlag erhält der Höchstbietende. Wenn mehrere Personen zugleich ein und dasselbe Gebot abgeben, entscheidet der Versteigerer. Bestehen Zweifel über einen Zuschlag, kann der Versteigerer neu aufrufen. In allen Fällen gilt alleine die Anordnung des Versteigerers. Mindestgebote kann der Auktionator nach seinem Ermessen für die ganze Versteigerung festlegen. Sollte das Mindestgebot nicht erreicht werden, kann der Auktionator das Gebot ablehnen oder unter Vorbehalt zuschlagen. Der Bieter ist für 7 Werktage an sein Gebot gebunden. Erhält er in dieser Zeit nicht den vorbehaltlosen Zuschlag, erlischt sein Gebot.
    6. Alle Preise verstehen sich in Euro. Der Kaufpreis setzt sich aus der Zuschlagssumme und dem vom Ersteigerer zu zahlenden Aufgeld von 15% auf diese Zuschlagssumme zusammen. Auf dem Betrag der Zuschlagssumme sowie des Aufgeldes wird die gesetzliche Mehrwertsteuer von derzeit 19% erhoben.
    7. Mit dem Zuschlag verpflichtet sich der Käufer zur Abnahme und sofortigen Bezahlung. Der Versteigerungsgegenstand gilt mit dem Zuschlag an den Höchstbietenden als übergeben. Haftung und Gefahr des zufälligen Unterganges, des Verlustes oder Beschädigung durch Feuer, Wasser, Sturm, Diebstahl geht auf dem Käufer über. Dies trifft auch für Zubehörteile zu. Das Recht auf Eigentum geht jedoch erst nach vollständiger Zahlung auf den Käufer über.
    8. Die Zahlung der Gesamtforderung muss in bar oder durch bankbestätigten Scheck nach Zuschlagserteilung am Versteigerungs-oder Verkaufstag an den Auktionator erfolgen. Wird diese Verpflichtung nicht eingehalten, wird der Kaufgegenstand nochmals versteigert bzw. verkauft. Dabei wird der erste Käufer nicht zugelassen. Er bleibt für den Mindererlös persönlich haftbar, auf einen Mehrerlös hat er keinen Anspruch. Der Käufer ist nicht berechtigt mit Zahlungsansprüchen gegen die ISEPRO GmbH aufzurechnen.
    9. Erst nach vollständiger Zahlung kann die Abholung der ersteigerten Objekte erfolgen, wobei sich die Preise für jeden Gegenstand ab Fundament oder Standort undemontiert und unverladen verstehen. Die Abholung muss zu den angegebenen Terminen erfolgen. Für die verspätete Abholung können Gebühren pro Tag erhoben werden. Diese berechnet sich nach den jeweiligen Stand-und Mietkosten. Die Demontage und der Abtransport der Objekte erfolgt auf Kosten und Risiko des Bieters oder Käufers oder seiner Erfüllungsgehilfen. Erfolgt innerhalb der Abholungsfrist keine Abholung ist der Auktionator berechtigt, nach erfolgter einmaliger Mahnung, ohne weitere Aufforderung im Rahmen des Schadensersatzes, das oder die Objekt(e) neu zu versteigern bzw. verkaufen. Ein etwaiger Mindererlös und die dadurch anfallenden Kosten gehen zu Lasten des Ersterwerbers.
    10. Für Unfälle während der Besichtigung, Versteigerung und Abholung wird keine Haftung übernommen. Das In Betrieb setzen von Geräten ist strengstens untersagt. Den Anweisungen des Personals der ISEPRO GmbH ist Folge zu leisten. Der Käufer bzw. Besucher haftet für verursachte Schäden, Unfälle, gleich welcher Art.
    11. Der Versteigerer ist berechtigt, in eigenem Namen für Rechnung des Auftraggebers Kaufgelder und Nebenforderungen einzuziehen und einzuklagen.
    12. Ein Bieter, welcher im Auftrag eines Anderen ersteigert, muss sich legitimieren und eine Vollmacht vorlegen. Er haftet neben diesem selbstschuldnerisch.
    13. Erstellte Rechnungen unmittelbar nach der Versteigerung oder Verkauf bedürfen der nochmaligen Prüfung, so dass nachträgliche Korrekturen zulässig sind.
    14. Die für die Abwicklung benötigten personenbezogenen Daten nehmen wir in Dateien auf und verarbeiten sie, worauf gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) hingewiesen wird. Der Käufer stimmt der Speicherung der Daten zum Zwecke der Vertragsdurchführung zu. Der Bieter oder Käufer bekommt eine Bieterkarte nur mit Vorlage eines gültigen Personalausweises. Dieser wird in der Regel kopiert. Nach erfolgter Abwicklung der Zahlungsmodalitäten und Abholung, werden diese Kopien vernichtet.
    15. Jeder Bieter hat die auf seinen Namen ausgestellte Bieterkarte bis zum Ende der Versteigerung sorgfältig aufzubewahren. Für Missbrauch mit der Bieternummer haftet der Bieter.
    16. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Weil im Schönbuch.